Wie Sieht Der Neue Führerschein Aus?
Contents
- 1 Welche Führerscheine müssen umgetauscht werden Bilder?
- 2 Welcher Führerschein muss nicht getauscht werden?
- 3 Was bedeutet die Zahl 171 auf dem Führerschein?
- 4 Wie lange ist mein scheckkartenführerschein gültig?
- 5 Wie erkenne ich das ich einen EU-Führerschein habe?
- 6 Welche Führerscheine müssen nächstes Jahr umgetauscht werden?
- 7 Wie heißt der alte Führerschein Klasse 3 heute?
- 8 Was bedeutet die Zahl 194 auf dem Führerschein?
- 9 Was bedeutet 4a und 4b auf dem Führerschein?
Was ist an dem neuen Führerschein anders?
B196 auch im Ausland anerkannt – Bislang ein deutsches Unikat: Der Führerschein B196, eine Erweiterung des Pkw-Führerscheins. Er gilt für Leichtkrafträder bis 125 ccm. Mit einem 125er-Motorrad war bisher an der deutschen Grenze Schluss. Mit der neuen Führerschein-Änderungen könnten Sie 2023 mit Ihrem Motorrad problemlos ins Ausland fahren. Seit Januar 2020 können Autofahrer in ihren Führerschein die Schlüsselzahl 196 eintragen lassen, um leichte Motorräder fahren zu dürfen. Wie die Eintragung funktioniert und weitere Informationen zum B196-Führerschein erfahren Sie hier. » Weiterlesen.
Welche Führerscheine müssen umgetauscht werden Bilder?
Wer muss seinen Führerschein umtauschen? – Umgetauscht werden müssen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden. Betroffen sind also nicht nur die alten grauen und rosafarbenen “Lappen” aus Papier, sondern auch die älteren Modelle der Führerschein-Plastikkarte (Scheckkartenformat).
Welcher Führerschein muss nicht getauscht werden?
Quelle: BMDV Bis zum 19. Januar 2033 müssen in der Europäischen Union alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor 2013 ausgestellt worden sind. Der Umtausch verläuft in Deutschland schrittweise, gestaffelt nach Jahrgängen. In Deutschland müssen rund 42 Millionen Führerscheine umgetauscht werden.
Weitere Informationen finden Sie folgend im FAQ, Pfeil runter Führerscheine sollen in der Europäischen Union einheitlich sein – und damit fälschungssicherer werden. Deshalb verpflichtet die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (3.
EU -Führerscheinrichtlinie) alle Mitgliedstaaten der EU sicherzustellen, dass bis zum 19. Januar 2033 alle ausgestellten oder im Umlauf befindlichen Führerscheine die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen. Das Verfahren selbst bleibt den Mitgliedstaaten überlassen. Quelle: BMDV Bei Papier-Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 20221959 bis 1964: Umtausch bis 19. Juli 20231965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 20241971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Bei Karten- Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2018 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 20262002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 20272005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 20282008: Umtausch bis 19. Januar 20292009: Umtausch bis 19. Januar 20302010: Umtausch bis 19. Januar 20312011: Umtausch bis 19. Januar 20322012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins (siehe auch „Was gilt für Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind”). Nach Ablauf der jeweils geltenden Frist wird der alte Führerschein ungültig.
Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis, also das Recht zum Führen von bestimmten Kraftfahrzeugen, bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Führerscheinumtausch nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung.
Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen grundsätzlich die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Soweit aufgrund der Art der Behinderung Tatsachen vorliegen, die Bedenken gegen die körperliche, geistige oder charakterliche Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers oder -inhabers zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches oder medizinisch-psychologisches Gutachten oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr anordnen, um auf dieser Basis eine Entscheidung über die Erteilung bzw.
- Entziehung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen zu treffen.
- Die Fahrerlaubnisbehörden sind also dazu verpflichtet, bei offensichtlichen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen auch beim Führerscheinumtausch entsprechend tätig zu werden, wenn sie diese Beeinträchtigungen beim Antragsteller wahrnehmen.
Pfeil runter Da das Ausstellungsdatum auf den alten Papierführerscheinen häufig nicht mehr erkennbar ist, ist der Umtausch abhängig vom Geburtsjahr des Führerscheininhabers. Bei Papier-Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend.
In einer zweiten Stufe, die den Umtausch der zwischen dem 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheine regelt, wird auf das Ausstellungsjahr abgestellt. Pfeil runter Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, sind vom vorgezogenen Umtausch zunächst ausgenommen. Sie müssen ihren Führerschein erst bis zum 19.
Januar 2033 umtauschen. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass ein vorzeitiger Umtausch erfolgen muss, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob diese Fahrerlaubnisinhaber nach dem 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis noch Gebrauch machen möchten und dafür weiter einen gültigen Führerschein benötigen.
- Pfeil runter Um den Führerschein-Umtausch für die Fahrerlaubnisbehörden und die Bundesdruckerei effizient zu gestalten, hat das BMDV gemeinsam mit den Bundesländern Regelungen für einen frühzeitigen, regulierten und gestaffelten Führerscheinumtausch erarbeitet.
- Der Umtausch beginnt in der ersten Stufe mit den bis zum 31.
Dezember 1998 ausgestellten Papierführerscheinen, da hier die Fälschungssicherheit gering ist und diese Führerscheine noch nicht im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) gespeichert sind. Auf diese Weise soll erreicht werden, dass das ZFER bis zum 19.
Identitätsnachweis (Personalausweis bzw. Pass oder sonstiges Ausweisdokument)1 Lichtbild (aktuelles biometrisches Foto)Alter Führerschein im Original
Pfeil runter Auskunft hierüber kann nur die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde geben. Pfeil runter Ob ein persönliches Anschreiben erfolgt, liegt in der Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörden. Unabhängig davon sind entsprechende Informationen zum Pflichtumtausch u.a.
in den Bürgerämtern und in der Tagespresse wie auch auf der Homepage des BMDV verfügbar. Pfeil runter Ja, gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) sind für Amtshandlungen Gebühren zu erheben. Grundsätzlich fällt eine Gebühr von 24,30 Euro nach Ziffer 202.5 der GebOSt an sowie eine Gebühr von 1,00 Euro nach Ziffer 126.2 der GebOSt,
Gegebenenfalls fallen zusätzlich Kosten von 5,10 Euro für den Direktversand des neuen Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei an. Pfeil runter Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet.
- Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden.
- Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Lichtbild und ggf. Namen.
- Pfeil runter Auf Wunsch kann der alte Führerschein gemäß § 25 Absatz 5 Fahrerlaubnis-Verordnung behalten werden, wenn dieser zuvor von der Fahrerlaubnisbehörde ungültig gemacht worden ist.
Pfeil runter Ja, sofern die im Ausland lebenden Deutschen in Deutschland ein Fahrzeug führen möchten, müssen diese den Führerschein umtauschen. Bitte beachten Sie, dass ein abgelaufener Führerschein in Deutschland ungültig ist. Für Deutsche, welche im EU- / EWR-Ausland wohnen, ist die am jeweiligen Wohnort ansässige Fahrerlaubnisbehörde zuständig und wird Sie entsprechend beraten.
- Für Deutsche, welche nicht im EU- / EWR-Ausland wohnen, erfolgt der Umtausch nach folgendem Verfahren: 1.
- Der Petent wendet sich als Antragssteller an die zuständige deutsche Behörde.
- Da er in Deutschland keinen Wohnsitz hat, ist gemäß § 73 Abs.3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) jede untere Verwaltungsbehörde zuständig.
Es wird empfohlen die führerscheinausstellende Behörde zu kontaktieren.2. Die Behörde sendet dem Petenten die notwendigen Unterlagen zu.3. Der Petent sendet die ausgefüllten und unterschriebenen Antragsunterlagen inklusive Foto nach der Passverordnung an die zuständige Behörde zurück.4.
Der neue Führerschein wird produziert und an die Auslandsvertretung/Honorarkonsuln übersandt.5. Die Auslandsvertretung bzw. der/die Honorarkonsul/in a) prüft die Identität (anhand des vorliegenden Ausweisdokuments) b) händigt, sofern hier keine Bedenken hinsichtlich der Identität bestehen, den neuen Führerschein aus.
Sollten Zweifel hinsichtlich der Eignung bestehen, z.B. wg. offensichtlicher Trunkenheit o.ä., wäre die Fahrerlaubnisbehörde nach eigenem Ermessen zu informieren. c) zieht den alten Führerschein ein bzw. *nimmt die gegenüber der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nach § 5 StVG abzugebende Versicherung an Eides entgegen und d) übersendet den alten Führerschein bzw.
Was ist der Unterschied zwischen alten und neuen Führerschein?
Wo ist der Unterschied zwischen einem alten Führerschein und einem EU Führerschein? | STERN.de – Noch Fragen? Antworten (4) Ein paar Unterschiede sind offensichtlich. Der alte, rosane Führerschein war aus Papier, und der Vorgänger davon ein grauer Lappen.
Der EU Führerschein hat Scheckkartenformat. Dein Foto ist dort eingelasert und nicht mehr eingeklebt, ebenso die Informationen zu dir. Durch zusätzliche Hologramme ist er besonders fälschungssicher. Dafür brauchst du bei Änderungen aber auch direkt eine neue Karte. Wichtig ist, dass sich bei der neuen Fahrerlaubnis die Klassen geändert haben.
Was früher die drei war, also PKW, ist heute Klasse B. Außerdem darfst du damit nicht mehr die selben Sachen fahren wie mit Klasse 3. Da durftest du ja zum Beispiel noch mit Anhänger fahren. Wenn du das heute machen willst, musst du dafür den Führerschein in der Klasse BE machen.
Das ist natürlich etwas umständlicher. Wichtig ist, dass der Führerschein europaweit gilt. Das war früher nicht unbedingt der Fall, weil jedes Land andere Richtlinien für den Schein hat. Ich nenne da nur das Einstiegsalter. Außerdem kann man den Führerschein im Notfall auch international als Ausweis benutzen, wenn man seinen Personalausweis mal verlegt hat.
Und er geht nicht so schnell kaputt wie der alte, zum Beispiel durchs Waschen. Der neue Führerschein ist aus Plastik, etwa so groß wie eine EC-Karte und hat neue Bezeichnungen für die Führerscheinklassen.Z.B. ist Klasse 3 (Auto) jetzt B und Klasse 1 (Motorrad) ist jetzt Klasse A.
Was bedeutet die Zahl 171 auf dem Führerschein?
Schlüsselzahlen Führerschein | Was die Codes bedeuten Haben Sie sich Ihren einmal genauer angeschaut? Wenn ja, haben Sie auf der Vorderseite neben Ihrem Foto sicher ein paar allgemeine Informationen entdeckt, die denen aus Ihrem Personalausweis ähneln. Neben dem Namen, dem Geburtsdatum und -ort sowie dem Wohnort finden Sie dort das Ausstellungsdatum, das Ablaufdatum der Gültigkeit, den Namen der Ausstellungsbehörde, die Führerscheinklassen, für welche die Fahrerlaubnis gilt sowie die Führerscheinnummer.
- Soweit, so deutlich.
- Omplizierter wird es auf der Rückseite.
- Ein neuer Führerschein im Scheckkarten-Format enthält dort neben einer Auflistung sämtlicher Fahrzeugklassen und dem Datum der jeweiligen Fahrerlaubnis eventuell eine Reihe an Schlüsselzahlen.
- Diese finden sich ganz rechts in der Spalte Nummer 12 und stehen für Zusatzangaben bei bestimmten Beschränkungen oder Auflagen, die mit der Fahrerlaubnis verbunden sind.
Viele Schlüsselzahlen gelten ausschließlich für einzelne Führerscheinklassen und finden sich direkt neben diesen. Es kann aber auch sein, dass eine Kennzahl für alle Klassen gilt. So finden Sie unter der Führerscheinklasse C1 (Fahrerlaubnis für leichte bis mittelschwere LKW) häufig die Schlüsselzahl 171.
Diese erlaubt es dem Fahrer, auch Fahrzeuge der Klasse D (Busse) zu fahren, solange diese ein Gewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreiten und keine Fahrgäste befördert werden. Schlüsselzahlen, die für alle Führerscheinklassen gelten, finden Sie in der untersten Zeile des Dokuments. Über die Bedeutung dieser Schlüsselzahlen im Führerschein wollen wir Sie nun im Einzelnen aufklären.
Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten.
- Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
- In der Regel geben die Schlüsselzahlen im Führerschein Aufschluss über Auflagen und Beschränkungen, die mit der Fahrerlaubnis für die einzelnen Fahrzeugklassen einhergehen.
- Dies kann beispielsweise bei Autofahrern der Fall sein, die gesundheitlich eingeschränkt und deshalb beim Fahren auf bestimmte Hilfsmittel angewiesen sind.
Die meisten Schlüsselzahlen auf dem EU-Führerschein sind in der gesamten Europäischen Union einheitlich, es gibt aber auch nationale Schlüsselzahlen. Über diese werden wir Sie später genauer informieren. Viele Schlüsselzahlen stehen für Beschränkung des Führerscheins aus medizinischen Gründen.
- So kann eine Krankheit oder Behinderung etwa die Verwendung von Hilfsmitteln nötig machen, damit der Betreffende sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann.
- Dies wird in der Regel bereits festgestellt, wenn die entsprechende Person die Fahrerlaubnis beantragt.
- So sagt etwa der Code 01.01 im Führerschein aus, dass der Fahrer Brillenträger ist, die Ziffer 02 steht für die Verwendung einer Hörhilfe, die 03 für eine Prothese beziehungsweise Orthese.
Auch können die Kennziffern beispielsweise als Erklärung dafür stehen, dass der Fahrer ausschließlich bei Tageslicht oder nur bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit fahren darf. Eine Schlüsselzahl kann zudem die Fahrerlaubnis auf eine bestimmte Fahrzeuggröße beschränken,
Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die Kennzahlen im Führerschein, die über bestimmte Einschränkungen aufklären, nach einem bestimmten Code aufgebaut sind. So besagt Schlüsselzahl 01 generell, dass eine Sehhilfe erforderlich ist. Wie bereits erwähnt, steht die Kombination 01.01 dann dafür, dass der Betreffende eine Brille trägt, die 01.02 identifiziert den Fahrer als Kontaktlinsenträger, bei der Zahlenfolge 01.05 ist ein Augenschutz notwendig, bei der 01.07 eine spezifische optische Hilfe.
Der folgenden Tabelle können Sie die Schlüsselzahlen, die in der gesamten Europäischen Union gültig sind, sowie deren jeweilige Bedeutung entnehmen.
SCHLÜSSELZAHL | BEDEUTUNG |
---|---|
1 | Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz |
01. Jan | Brille |
01. Feb | Kontaktlinse(n) |
01. Mrz | Schutzbrille* |
01. Mai | Augenschutz |
01. Jun | Brille oder Kontaktlinsen |
01. Jul | Spezifische optische Hilfe |
2 | Hörhilfe/Kommunikationshilfe |
3 | Prothese/Orthese der Gliedmaßen |
03. Jan | Prothese/Orthese der Arme |
03. Feb | Prothese/Orthese der Beine |
5 | Fahrbeschränkung aus medizinischen Gründen* |
05. Jan | Nur bei Tageslicht* |
05. Feb | In einem Umkreis von, km des Wohnsitzes oder innerorts / innerhalb der Region.* |
05. Mrz | ohne Beifahrer/Sozius* |
05. Apr | Beschränkt auf eine höchstzulässige Geschwindigkeit von nicht mehr als. km/h* |
05. Mai | Nur mit Beifahrer, der im Besitz der Fahrerlaubnis ist* |
05. Jun | Ohne Anhänger* |
05. Jul | Nicht gültig auf Autobahnen* |
05. Aug | Kein Alkohol* |
10 | Angepasste Schaltung |
10. Feb | Automatische Wahl des Getriebeganges |
10. Apr | Angepasste Schalteinrichtungen |
15 | Angepasste Kupplung |
15. Jan | Angepasstes Kupplungspedal |
15. Feb | Handkupplung |
15. Mrz | Automatische Kupplung |
15. Apr | Maßnahme, um eine Blockierung oder Betätigung des Kupplungspedals zu verhindern |
20 | Angepasste Bremsmechanismen |
20. Jan | Angepasstes Bremspedal |
20. Mrz | Bremspedal, geeignet für Betätigung mit dem linken Fuß |
20. Apr | Bremspedal mit Gleitschiene |
20. Mai | Bremspedal (Kipppedal) |
20. Jun | Mit der Hand betätigte Bremse |
20. Jul | Bremsbetätigung mit maximaler Kraft von, N(*) (z.B.: ‚20.07(300N)‘) |
20. Sep | Angepasste Feststellbremse |
20. Dez | Maßnahme, um eine Blockierung oder Betätigung des Bremspedals zu verhindern |
20.13 | Mit dem Knie betätigte Bremse |
20.14 | Durch Fremdkraft unterstützte Bremsanlage |
25 | Angepasste Beschleunigungsmechanismen |
25. Jan | Angepasstes Gaspedal |
25. Mrz | Gaspedal (Kipppedal) |
25. Apr | Handgas |
25. Mai | Mit dem Knie betätigter Gashebel |
25. Jun | Durch Fremdkraft unterstützte Betätigung des Gaspedals/-hebels |
25. Aug | Gaspedal links |
25. Sep | Maßnahme, um eine Blockierung oder Betätigung des Gaspedals zu verhindern |
30 | Angepasste kombinierte Brems- und Beschleunigungsmechanismen* |
31 | Anpassungen und Sicherungen der Pedale |
31. Jan | Extrasatz Parallelpedale |
31.02 | Pedale auf der gleichen (oder fast gleichen) Ebene |
31. Mrz | Maßnahme, um eine Blockierung oder Betätigung des Gas- und des Bremspedals zu verhindern, wenn Pedale nicht mit dem Fuß betätigt werden |
31.04 | Bodenerhöhung |
32 | Kombinierte Beschleunigungs- und Betriebsbremsvorrichtungen |
32.01 | Gas und Betriebsbremse als kombinierte, mit einer Hand betätigte Vorrichtung |
32.02 | Gas und Betriebsbremse als kombinierte, mit Fremdkraft betätigte Vorrichtung |
33 | Kombinierte Betriebsbrems-, Beschleunigungs- und Lenkvorrichtungen |
33.01 | Gas, Betriebsbremse und Lenkung als kombinierte, mit Fremdkraft mit einer Hand betätigte Vorrichtung |
33.02 | Gas, Betriebsbremse und Lenkung als kombinierte, mit Fremdkraft mit zwei Händen betätigte Vorrichtung |
35 | Angepasste Bedienvorrichtungen (Schalter für Licht, Scheibenwischer/-waschanlage, akustisches Signal, Fahrtrichtungsanzeiger usw.) |
35.02 | Gebrauch der Bedienvorrichtung möglich, ohne Lenkvorrichtung loszulassen |
35.03 | Gebrauch der Bedienvorrichtung mit der linken Hand möglich, ohne Lenkvorrichtung loszulassen |
35.04 | Gebrauch der Bedienvorrichtung mit der rechten Hand möglich, ohne Lenkvorrichtung loszulassen |
35.05 | Gebrauch der Bedienvorrichtung möglich, ohne Lenkvorrichtung und Beschleunigungs- und Bremsvorrichtungen loszulassen |
40 | Angepasste Lenkung |
40.01 | Lenkung mit maximaler Kraft von, N(*) (z.B.: ‚40.01(140N)‘) |
40.05 | Angepasstes Lenkrad (mit verbreitertem/verstärktem Lenkradteil; verkleinertem Durchmesser usw.) |
40.06 | Angepasste Position des Lenkrads |
40.09 | Fußlenkung |
40.11 | Assistenzeinrichtung am Lenkrad |
40.14 | Andersartig angepasstes, mit einer Hand/einem Arm bedientes Lenksystem |
40.15 | Andersartig angepasstes, mit zwei Händen/Armen bedientes Lenksystem |
42 | Angepasste Einrichtung für die Sicht nach hinten |
42.01 | Angepasste Einrichtung für die Sicht nach hinten |
42.03 | Zusätzliche Innenvorrichtung zur Erweiterung der Sicht zur Seite |
42.05 | Einrichtung für die Sicht in den toten Winkel |
43 | Sitzposition des Fahrzeugführers |
43.01 | Höhe des Fahrersitzes für normale Sicht und in normalem Abstand zum Lenkrad und zu den Pedalen |
43.02 | Der Körperform angepasster Sitz |
43.03 | Fahrersitz mit Seitenstützen zur Verbesserung der Stabilität |
43.04 | Fahrersitz mit Armlehne |
43.06 | Angepasster Sicherheitsgurt |
43.07 | Sicherheitsgurte mit Unterstützung zur Verbesserung der Stabilität |
44 | Anpassungen an Krafträdern (obligatorische Verwendung von Untercodes) |
44.01 | Einzeln gesteuerte Bremsen (keine Ahnung, wie das “Fähnchen” dorthin gekommen ist.) |
44.02 | Angepasste Vorderradbremse |
44.03 | Angepasste Hinterradbremse |
44.04 | Angepasste Beschleunigungsvorrichtung |
44.05 | Angepasste Handschaltung und Handkupplung* |
44.06 | Angepasste Rückspiegel* |
44.07 | Angepasste Kontrolleinrichtungen* |
44.08 | Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig sowie das Balancieren des Kraftrades beim Anhalten und Stehen ermöglichen |
44.09 | Maximale Betätigungskraft der Vorderradbremse, N(*) (z.B. ‚44.09(140N)‘) |
44.10 | Maximale Betätigungskraft der Hinterradbremse, N(*) (z.B. ‚44.10(240N)‘) |
44.11 | Angepasste Fußraste |
44.12 | Angepasster Handgriff |
45 | Kraftrad nur mit Seitenwagen |
46 | Nur dreirädrige Fahrzeuge |
47 | Beschränkt auf Fahrzeuge mit mehr als zwei Rädern, die vom Fahrer beim Anfahren, Anhalten und Stehen nicht im Gleichgewicht ausbalanciert werden müssen |
50 | Beschränkung auf ein bestimmtes Fahrzeug/eine bestimmte Fahrgestellnummer (Angabe der Fahrzeugidentifizierungsnummer) |
51 | Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen)* |
61 | Beschränkung auf Fahrten bei Tag (z.B. eine Stunde nach Sonnenaufgang und eine Stunde vor Sonnenuntergang) |
62 | Beschränkung auf Fahrten in einem Umkreis von, km vom Wohnsitz oder innerorts in./innerhalb der Region, |
63 | Fahren ohne Beifahrer |
64 | Beschränkt auf Fahrten mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als, km/h |
65 | Fahren nur mit Beifahrer, der im Besitz eines Führerscheins von mindestens der gleichwertigen Klasse sein muss |
66 | Ohne Anhänger |
67 | Fahren auf Autobahnen nicht erlaubt |
68 | Kein Alkohol |
69 | Beschränkt auf Fahrzeuge mit einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre gemäß EN 50436 |
70 | Umtausch des Führerscheines Nummer,, ausgestellt durch,(EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittlandes z.B.‚ 70.0123456789.NL) |
71 | Duplikat des Führerscheines Nummer, (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittlandes z.B.‚ 71.987654321.HR) |
72 | Nur Fahrzeuge der Klasse A mit einem Hubraum von höchstens 125 cm3 und einer Motorleistung von höchstens 11 kW (A1)* |
73 | Nur vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse B (B1) |
74 | Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7.500 kg (C1)* |
75 | Nur Fahrzeuge der Kategorie D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1)* |
76 | Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7.500 kg (C1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 750 kg mitführen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen (C1E)* |
77 | Nur Fahrzeuge der Kategorie D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, sofern |
a) die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen und | |
b) der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet wird (D1E)* | |
78 | Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe |
79 (.) | Nur Fahrzeuge, die den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen, bei Anwendung von Artikel 13 der Richtlinie 2006/126/EG |
79 (C1E>12000kg, L ≤ 3 ) | Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). |
Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen. | |
79 (S1 ≤ 25/7500 kg) | |
Begrenzung der Klasse D und DE auf Kraftomnibusse mit 24 Fahrgastplätzen oder max.7 500 kg zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger. Die Angabe S1 steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Sitzplätze, einschließlich dem Fahrersitz. | |
79 (L ≤ 3) | |
Beschränkung der Klasse CE auf Kombinationen von nicht mehr als 3 Achsen. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen | |
79.01 | Nur zweirädrige Fahrzeuge mit oder ohne Beiwagen |
79.02 | Nur dreirädrige Fahrzeuge der Klasse AM oder vierrädrige Leichtfahrzeuge der Klasse AM |
79.03 | Nur dreirädrige Fahrzeuge |
79.04 | Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg |
79.05 | Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg |
79.06 | Fahrzeuge (Fahrzeugkombination) der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg übersteigt |
80 | Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben |
81 | Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für zweirädrige Krafträder der Klasse A, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben |
90 | Codes, die in Kombination mit Codes für an dem Fahrzeug vorgenommene Anpassungen verwendet werden |
95 | Kraftfahrerin/Kraftfahrer, die/der Inhaberin/Inhaber eines Befähigungsnachweises ist und die Befähigungspflicht nach dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Kraftfahrerinnen/Kraftfahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr bis zum, erfüllt |
96 | Fahrzeugkombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse einer derartigen Kombination mehr als 3.500 kg, jedoch nicht mehr als 4.250 kg beträgt |
97 | Berechtigt nicht zum Führen eines Fahrzeugs der Klasse C1, das in den Geltungsbereich der Verordnung(EWG) Nr.3821/85 des Rates fällt |
Die Schlüsselzahlen 01.03, 05-05.08, 30, 44.05-44.07, 51, 90 dürfen nur bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen, die bis zum 31.12.2016 erteilt worden sind, verwendet werden. Die Schlüsselzahlen 72, 74 –77 dürfen nur bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen, die bis zum 18.
Januar 2013 erteilt worden sind, verwendet werden. Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten.
Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Wie bereits erwähnt, gibt es neben den EU-weiten Schlüsselzahlen auch einige Kennzahlen, die ausschließlich national gültig sind. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Zahlen, die ausschließlich in Deutschland gelten:
SCHLÜSSELZAHL | BEDEUTUNG |
---|---|
104 | Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen |
171 | Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg, jedoch ohne Fahrgäste* |
172 | Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste* |
174 | Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.* |
175 | Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3* |
176 | Auflage: |
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Fahrten im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder „Fachkraft im Fahrbetrieb” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. | |
177 | Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Zusatzangaben nach mitzuführendem Anhang zum Führerschein. |
178 | Auflage zur Klasse D oder D1: Nur Fahrten im Linienverkehr* |
179 | Auflage: |
Klasse D1 nur für Fahrten, bei denen überwiegend Familienangehörige befördert werden.* | |
181 | Klasse T, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S (seit dem 19.1.2013 AM) |
182 | Auflage zu den Klassen D1, D1E, D und DE: |
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder “Fachkraft im Fahrbetrieb” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. | |
Die Auflage, nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, entfällt nach Abschluss der Ausbildung auch vor Vollendung des 21. Lebensjahres.** | |
184 | Auflagen: |
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kraftfahrzeuge der Klasse B (und, sofern in der Prüfungsbescheinigung nicht durchgestrichen, der Klasse BE) | |
1.) nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8b namentlich benannten Person und | |
2.) nur, wenn die in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a namentlich benannte Person | |
a) Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR-oder schweizerischen Fahrerlaubnis ist; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist, | |
b) nicht 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder einer Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt und | |
c) nicht unter der Wirkung eines in der Anlage § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht. Nummer 2 Buchstabe c gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt. | |
185 | Auflage zu den Klassen C und CE: |
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur | |
1. bei Fahrten im Inland und | |
2. im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder „Fachkraft im Fahrbetrieb” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. | |
Die Auflagen nach Nummer 1 und 2 entfallen, auch vor Vollendung des 21. Lebensjahres, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Berufsausbildung abgeschlossen hat. | |
186 | Auflage zu den Klassen D1 und D1E: |
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur | |
1. bei Fahrten im Inland und | |
2. im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder „Fachkraft im Fahrbetrieb” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Die Auflage nach Nummer 1 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 21. Lebensjahr vollendet hat. Die Auflage nach Nummer 2 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 21. Lebensjahr vollendet oder die Berufsausbildung abgeschlossen hat. | |
187 | Auflage zu den Klassen D und DE: Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur |
1. bei Fahrten im Inland und | |
2. im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder „Fachkraft im Fahrbetrieb” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden und | |
3. bei Fahrten zur Personenbeförderung im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 PBefG bei Linienlängen von bis zu 50 Kilometern oder bei Fahrten ohne Fahrgäste. | |
Die Auflage nach Nummer 1 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 21. Lebensjahr vollendet und die Berufsausbildung abgeschlossen hat. Die Auflage nach Nummer 2 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Berufsausbildung abgeschlossen hat. Die Auflage nach Nummer 3 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 20. Lebensjahr vollendet hat. | |
188 | Auflage zu der Klasse C: |
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur im Inland und nur bei Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten und Schulungsfahrten mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes. | |
189 | Auflage zu der Klasse D: |
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur im Inland und nur bei Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten und Schulungsfahrten mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes. | |
190 | Auflage zu der Klasse C: |
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur im Inland und nur für das Führen von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden. | |
191 | Auflage zu der Klasse D: |
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur im Inland und nur für das Führen von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden. | |
192 | Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen nach der Vierten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung |
193 | Auflagen zu den Klassen D und DE: |
Bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres nur bei Fahrten zur Personenbeförderung im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 PBefG bei Linienlängen von bis zu 50 Kilometer nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 2 BKrFQG. | |
194 | Klasse B berechtigt im Inland |
a) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A1 | |
b) nach Vollendung des nach Buchstabe a vorgeschriebenen Mindestalters zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A. |
Die Schlüsselzahlen 171 bis 175, 178 und 179 dürfen nur bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen, die bis zum 31. Dezember 1998 und in den Fällen des § 76 Nummer 11c erteilt worden sind, verwendet werden. ** Die Schlüsselzahl 182 darf nur bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen, die bis zum 18.
Januar 2013 und in den Fällen des § 76 Nummer 11c erteilt worden sind, verwendet werden. Auch der Fahrzeugschein enthält eine Reihe von Schlüsselzahlen. Im Gegensatz zu den Schlüsselzahlen im Führerschein geben diese Aufschluss über das jeweilige Fahrzeug an sich, Die Kennzahlen informieren beispielsweise über den Hersteller, das genaue Fahrzeugmodell oder Eigenschaften wie Breite, Länge, Stützlast oder das Tankvolumen,
Auf der Rückseite des Fahrzeugscheins finden Sie eine Übersicht, die der Erklärung der einzelnen Schlüsselzahlen gilt. : Schlüsselzahlen Führerschein | Was die Codes bedeuten
Wie lange ist mein scheckkartenführerschein gültig?
Der Führerschein ist nur noch 15 Jahre gültig EU-Führerscheinrichtlinie betrifft die Gültigkeit des Führerscheins. Dieser ist seit dem 19. Januar 2013 nicht mehr unbefristet gültig, sondern auf 15 Jahre befristet.
Wie sieht mein Führerschein aus?
Grundlegendes zum Sicherheitsdesign des deutschen EU-Führerscheins – Ein Sicherheitsmerkmal ist zum Beispiel die Größe des Führerscheins. Der EU-Kartenführerschein hat die Maße 86 x 54 mm und ist im Format ID 1. Die Farbe ist rosa/grün. Auf der Vorder- und Rückseite des EU-Kartenführerscheins wird ein Sicherheitsdesign verwendet, welches sich durch eine visuelle Verifikation überprüfen lässt.
- Irisdruck, ein spezielles Effektdruckverfahren, bei dem mehrere Farben mit ineinanderlaufenden Farbrändern in einem Druckvorgang auf den Führerschein aufgebracht werden (bei Führerscheinen ab 19.01.2013 – siehe „Optisch variable Farbe (OVF)”)
- Ornamentale Muster aus feinen, kontinuierlichen und miteinander verschlungenen Linien, die Guillochen genannt werden. Dieses Muster sind nicht bloß Verzierung, sondern bilden Farbstufen ab. Je dichter das Liniennetz der Guilloche, desto dunkler wirkt sie. Bei Geldscheinen kommen sie auch zum Einsatz.
- Mikroschrift oder auch Miniaturschriftzug genannt, die erst wie eine sehr feine Linie aussehen, sich jedoch dann, bei genauerer Betrachtung, als Wörter entpuppen (Vorderseite „FÜHRERSCHEIN BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND” Rückseite „FÜHRERSCHEIN”)
- Sicherheitsfarben nach speziellen Rezepten und nicht nach CMYK, welches die drei Farbbestandteile Cyan (Kobaltblau), Magenta (Purpur), Yellow (Gelb) und den Schwarzanteil, der als Key bezeichnet wird, meint. CMYK findet, abgesehen vom Führerschein, unter anderem Anwendung in der Drucktechnik.
- Freistellungsbereich des Lichtbildes mit Auslaufzone (Weakening Pattern)
Die Karte des originalen EU-Kartenführerscheins besteht zu 100 Prozent aus mehrschichtigem, aufhellerfreien Polycarbonat, einem sehr stabilen Material. Es ist nicht sehr anfällig für Kratzer oder Brüche. Wenn man allerdings mit Gewalt auf den Führerschein einwirkt, kann es passieren, dass er knickt oder sogar durchbricht.
Wie lange ist der Papierführerschein noch gültig?
Hinweis – Die folgende Verfahrensbeschreibung gilt auch für den Fall, dass ein gültiger Papierführerschein gegen einen Scheckkartenführerschein umgetauscht werden soll. Es ist nicht verpflichtend, einen gültigen Papierführerscheinen gegen einen Scheckkartenführerschein umzutauschen, ein freiwilliger Umtausch ist allerdings möglich.
Wie erkenne ich das ich einen EU-Führerschein habe?
FAQ: EU-Führerschein – Welche Vorteile bietet der EU-Führerschein? Der EU-Führerschein erfüllt EU-weite Standards. Dies macht es z.B. Polizisten aus einem anderen EU-Land leicht, die wichtigsten Informationen in Ihrem Führerschein zu erfassen. Ich habe noch meinen alten rosa/grauen Führerschein.
- Muss ich diesen in einen EU-Führerschein umschreiben lassen? Ja, dies muss spätestens bis 2033 geschehen.
- Welche Stichtage Sie konkret einhalten müssen, erfahren Sie hier,
- Woher weiß ich, dass ich einen EU-Führerschein habe? Hat Ihr Führerschein das Scheckkartenformat, handelt es sich um einen EU-Führerschein.
Sie erkennen diesen außerdem an dem EU-Symbol in der linken oberen Ecke.
Welche Führerscheine werden ungültig?
Rechtzeitig den alten Führerschein umschreiben lassen! – Alter, roter Führerschein: Läuft die Gültigkeit 2033 ab, benötigen Sie einen neuen EU-Führerschein. Alle alten Führerscheine müssen spätestens bis zum 19. Januar 2033 in die neuen EU-weit gültigen Scheckkartenführerscheine umgeschrieben werden, andernfalls entfällt ihre Gültigkeit.
- Inhaber von Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden: Umtauschfrist richtet sich nach dem Geburtsdatum,
- Scheckkartenführerscheine : Frist richtet sich nach dem Ausstellungsjahr,
Wenn Sie den Führerschein umschreiben lassen, werden die alten Fahrerlaubnisklassen an die neuen EU-weit geltenden Klassen angeglichen. Das kann auch zur Einschränkung der Zulassungen für einzelne Fahrzeugklassen führen. Welche Führerscheinklassen nach Umschreibung Gültigkeit besitzen, können Sie in unserem Ratgeber zur Umschreibung der alten Führerscheine in Erfahrung bringen.
Warum ist der Führerschein nur noch 15 Jahre gültig?
EU-Richtlinie: Neuer Führerschein nur noch 15 Jahre gültig Drei Führerscheine verschiedener Generationen Bild: dpa Drei Führerscheine verschiedener Generationen Bild: dpa Die ab 2013 gültigen EU-Führerscheine werden nur 15 Jahre gültig sein. Danach muss ein neuer Führerschein beantragt, aber keine neue Fahrprüfung absolviert werden.
- Für Führerscheine, die bis 2013 ausgegeben werden, gilt eine Umtauschfrist.
- D ie in Deutschland sollen in Zukunft ein Verfallsdatum erhalten.
- Ab 2013 sei die Fahrerlaubnis Regierungsplänen zufolge nur noch 15 Jahre gültig, berichtete die „Saarbrücker Zeitung” am Donnerstag.
- Entsprechende Gesetzesänderungen seien von der Bundesregierung auf den Weg gebracht worden.
Demnach wird ab Januar 2013 jede neue Fahrerlaubnis nur noch 15 Jahre anerkannt. Danach müssten die Verkehrsteilnehmer einen neuen Führerschein beantragen, aber keine neue Fahrprüfung absolvieren. Für alle bis 2013 ausgestellten, unbefristeten Führerscheine gelte, dass sie spätestens bis 2033 umgetauscht werden müssen.
Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums bestätigte demnach die Angaben. Grund für die Befristung der Fahrlizenzen ist dem Bericht zufolge eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006, die die Bundesregierung bis nächstes Jahr umgesetzt haben muss. Nach Angaben des Ministeriums werde es dann innerhalb der nur noch ein Führerscheindokument geben.
Mit dem regelmäßigen Austausch seien die Dokumente zudem stets auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik, zusätzlich werde „ein immer relativ aktuelles Passbild dafür sorgen, dass die Erkennbarkeit des Inhabers des Führerscheins verbessert wird”, sagte ein Sprecher der Zeitung.
- Gesundheitschecks alle 15 Jahre im Zuge des Austausches, wie die EU zusätzlich angeregt hatte, soll es demnach allerdings in Deutschland nicht geben.
- Der Umtausch wird mit keiner ärztlichen oder sonstigen Untersuchung verbunden”, teilte das Ministerium demnach mit.
- Der Bundesrat muss den Plänen noch zustimmen.
: EU-Richtlinie: Neuer Führerschein nur noch 15 Jahre gültig
Welche Führerscheine müssen nächstes Jahr umgetauscht werden?
Führerschein umtauschen: Das sind die Fristen Stand: 09.03.2023 11:36 Uhr Bis 2033 müssen insgesamt 43 Millionen Führerscheine in Deutschland umgetauscht werden. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach Jahrgängen und nach Ausstellungsdatum. Wann ist wer dran? Mit dem neuen Scheckkarten-Führerschein sollen alle Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicherer werden.
Welche Jahrgänge dürfen nicht mehr mit dem Führerschein fahren?
Führerschein umtauschen: Diese Jahrgänge dürfen nicht mehr mit dem alten Lappen fahren – Zuletzt waren die besonders geburtenstarken Jahrgänge 1959 bis 1964 dran – sie mussten ihren Lappen bis 19.1.2023 umtauschen. Der gesamte Umtausch-Prozess muss bis zum 19.1.2033 abgeschlossen sein.
Welche Jahrgänge dürfen nicht mehr mit dem alten Führerschein fahren?
Verpflichtender Führerscheinumtausch für die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis zum 19. Januar 2024 – Nachdem zuerst Altführerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 bis zum 19. Juli 2022 und anschließend die Jahrgänge 1959 bis 1964 bis zum 19. Juli 2023 umgetauscht werden mussten, sind als Nächstes die Fahrerlaubnisinhaber der Jahrgänge 1965 bis 1970 an der Reihe: Ihre Führerscheine müssen bis zum 19.
Was für einen Führerschein habe ich?
EU Führerschein-Klassen: – Hier finden Sie die neuen Führerscheinklassen, die mit der Fahrerlaubnisverordnung zum 01.01.1999 und 19.01.2013 eingeteilt wurden, aufgegliedert und übersichtlich. Das sind die neuen Führerscheinklassen per 19. Januar 2013: Klasse AM (ersetzt Klasse M und S), Klasse A, Klasse A1, Klasse A2, Klasse B, Klasse BE, Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (integriert in Fahrerlaubnisklasse BE), Klasse C1, Klasse C1E, Klasse C, Klasse CE, Klasse D1,Klasse D1E, Klasse D, Klasse DE, Klasse T und Klasse L.
Die Führerschein-Klassen A, B, BE, C, CE, D, DE sowie die Unterklassen A1, C1, C1E, D1 und D1E unterliegen den internationalen Regelungen. L und T sind dagegen nationale Klassen der Bundesrepublik Deutschland. Die Führerschein-Inhaber, bei denen die Fahrerlaubnis bis zum 18.01.2013 erteilt worden ist, dürfen seit dem 19.
Januar 2013 zusätzlich zum bisherigen Umfang ihres Führerscheins auch Fahrzeuge fahren, die vom neuen Umfang der jeweiligen Klasse erfasst wurden. Welche Fahrerlaubnisklassen gibt es? Das sind die Führerscheinklassen per 01. Januar 1999: Klasse A, Klasse A1, Klasse B, Klasse BE, Klasse C1, Klasse C1E, Klasse C, Klasse CE, Klasse D1,Klasse D1E, Klasse D, Klasse DE, Klasse M, Klasse S, Klasse L und Klasse T.
Die Führerscheinklassen A, B, BE, C, CE, D, DE sowie die Unterklassen A1, C1, C1E, D1 und D1E unterliegen den internationalen Regelungen. M, S, L und T sind dagegen nationale Klassen der Bundesrepublik Deutschland. Alte Fahrerlaubnisklassen: Die alten Führerschein-Klassen 1, 2, 3, 4, 5 und 1a, 1b und FE KOM waren über lange Jahre die Einteilung und jedermann wusste, welche Fahrzeuge damit gefahren werden durften.
Nun gehören sie längst der Vergangenheit an. Führerscheinklassen neu und alt im Vergleich
Führerscheinklasse alt | Führerscheinklasse neu seit 19.01.2013 | Zusatz |
1 | A | |
1a | A2 | |
1b | A1 | |
2 | C und CE | Klasse C und CE befristet bis zum 50. Lebensjahr |
3 | B, BE, C1 und C1E | |
2 und 3 | D, D1, D1E und DE | Je nach zulässigem Gesamtgewicht des Kfz und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Omnibussen |
4 | AM | |
5 | L |
Welchen Führerschein für was? Nachfolgend finden Sie die aktuellen Fahrerlaubnisklassen – PKW-Klasse, Motorrad-Klasse, LKW-Klasse, Bus-Klasse und Sonderklasse auf einen Blick: PKW-Klassen Was ist im Führerschein Klasse B enthalten? direkter Erwerb Beinhaltet AM,L ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren ab 18 Jahre Keine Befristung der Besitzdauer Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max.3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis.
max.750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt). nur mit Klasse B und Führerschein der Klasse BE ab 17 Jahre: Begleitetes Fahren ab 18 Jahre Keine Befristung der Besitzdauer Zugfahrzeug der Führerscheinklasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger (zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg).
Wer den Führerschein der Klasse B und die Führerscheinklasse BE (Anhängerführerschein) besitzt, kann damit eine Fahrzeugkombination (Auto mit Anhänger) mit einem Gewicht bis zu 7 Tonnen fahren. Beinhaltet AM, L nur mit Klasse B keine eigene Fahrerlaubnisklasse ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren ab 18 Jahre Kombination der Klasse B Kraftfahrzeug mit Anhänger ( zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750 kg) mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 4.250 kg.
Der Führerschein B96 stellt eigentlich keine eigene Fahrerlaubnisklasse dar und kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits mit 17 Jahren durchgeführt werden (beispielsweise, wenn sich der Fahrschüler in einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft in einem Fahrbetrieb befindet). Keine eigene Fahrerlaubnisklasse 5 Jahre im Besitz des PKW-Führerscheins Klasse B ab 25 Jahre Keine Theorie- oder Praxisprüfung, lediglich Theorieunterricht und Fahrstunden Autofahrerinnen und Autofahrer, die fünf Jahre im Besitz eines Autoführerscheins sind und das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben, wird durch die Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung der Zugang zu Leichtkrafträdern der Klasse A1 ermöglicht.
Mit der Fahrerlaubnisklasse B mit der Schlüsselzahl 196 darf man Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ (auch mit Beiwagen) und einer Motorleistung bis zu 11 kW (15 PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, fahren.
- Die Berechtigung gilt nur in Deutschland.
- Im Führerschein wird, nach Absolvierung der gesetzlich benötigten Fahr- und Theoriestunden, die Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen (B196).
- Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben.
Mit der Fahrerlaubniserweiterung B196 ist die Erweiterung auf die Motorradklasse A2 (Paragraf 15 Absatz 3 Fahrerlaubnis-Verordnung, kurz FeV) nicht möglich, auch ein vereinfachter Aufstieg von A1 zu A2 und von A2 zu A oder eine verkürzte Ausbildung bei Erweiterung von Klasse A1 zu A ist nicht möglich.
dürfen Sie Züge mit maximal 3 Achsen fahren (Zugfahrzeug max.7,5 t zulässiges Gesamtgewicht). Beim Umtausch Ihres Führerscheins bekommen Sie die Klassen B, BE, C1, C1E, L sowie M und S (beide Fahrerlaubnisklassen gültig bis 18. Januar 2013) erteilt. Die Zuteilung der Klasse T erfolgt nur auf Antrag und ist nur möglich, für Personen die in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind.
Sie müssen Ihren Führerschein vor Ihrem 50. Geburtstag in die Klasse CE umtauschen, wenn Sie Fahrzeugkombinationen fahren wollen, die über den Umfang der Klasse C1E hinausgehen. Hierzu benötigen Sie eine ärztliche und augenärztliche Bescheinigung. Motorrad-Klassen Beinhaltet – direkter Erwerb ab 16 Jahre / ab 15 Jahre Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max.50 ccm oder bei Elektromotoren eine max.
Nenndauerleistung von höchstens 4 kW. Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max.50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei E-Motoren bis max.4 kW Nenndauerleistung. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max.50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw.
bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max.4 kW Nenndauerleistung und einer Leermasse von max.350 kg (ohne Masse der Batterie bei E-Fahrzeugen). Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung, kurz FeV, § 10 Mindestalter – verabschiedet am 28.
- Juli 2021: Die neue Gesetzesvorgabe, die am Juli 2021 in Kraft trat, hat zum Ziel, insbesondere jungen Menschen in strukturschwachen Regionen zu mehr Mobilität zu verhelfen.
- Nach dem neuen Gesetz können Jugendliche mit 15 Jahren in den deutschen Bundesländern einen Führerschein der Klasse AM erwerben und damit bis zu ihrem 16.
Geburtstag im Inland überall herumfahren. Fahrten ins Ausland sind mit dem Führerschein mit der geänderten Schlüsselziffer 195 nicht gestattet, dafür muss die Vollendung des 16. Lebensjahres abgewartet werden. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung – verabschiedet am 07.
- Juli 2017: Mit dieser Änderung wurde der Paragraf 6 der FeV an die Verordnung (EU) 168/2013 angepasst.
- Hierbei wurde die Definition von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen geändert.
- In Deutschland dürfen Fahrzeuge der Kategorie L6e (leichtes vierrädriges Kfz), inklusive EG Fahrzeugklasse L6e-B (leichtes Vierradmobil), mit der Fahrerlaubnis der Führerscheinklassen B, T, AM, A, A1 und A2 gefahren werden.
Einteilung der EU Führerscheinklassen gemäß § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung – gültig August 2017: Neue Bestimmungen im Fahrerlaubnisrecht durch die Umsetzung der 12. Verordnung zur Änderung der FeV und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften für
leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B
Fahrerlaubnisse, die bis zum 23. August 2017 erteilt worden sind, bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigungen bestehen. Ausnahme gemäß Fahrerlaubnisverordnung § 76: Zweirädrige Krafträder durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, wenn diese bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind sowie Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der DDR, wenn diese bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Beinhaltet A1,A2 direkter Erwerb ab 20 Jahre – für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich) ab 21 Jahre – für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW ab 24 Jahre – für Krafträder bei Direkteinstieg Keine Befristung der Besitzdauer Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren (EG-Fahrzeugklasse L5e).
- Beinhaltet AM direkter Erwerb ab 16 Jahre Leichtkrafträder – Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg.
- Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.
Beinhaltet A1, AM direkter Erwerb ab 18 Jahre Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) – Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren.
Beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich. Mit der “alten” Fahrerlaubnisklasse 3 Hier ist Folgendes zu unterscheiden: Ist der Führerschein vor dem 01. April 1980 erteilt worden, gilt: Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max.125 cm3 Hubraum, 11 kW Nennleistung).
Bei Umtausch Ihres Führerscheins bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt. Ist der Führerschein in der Zeit vom 01. April 1980 und 18. Januar 2013 erteilt worden, gilt: Mit diesem Führerschein dürfen Sie nachfolgende Fahrzeuge fahren:
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift der ehemaligen DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Nr.8 FeV)
LKW-Klassen Beinhaltet C1 nur mit Klasse B ab 18 Jahre – mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe ab 21 Jahre Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl.
- Erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
- Raftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Kraftomnibusse im Inland über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste – gegebenenfalls mit Anhänger -, nur zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM.
- Einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art.5).
- Nur mit Klasse B ab 18 Jahre Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
- Raftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz ( auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Beinhaltet Führerscheinklassen BE, C1E, T sowie DE, sofern Klasse D vorhanden nur mit Führerscheinklasse C ab 18 Jahre – mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe ab 21 Jahre Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl.
- Erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
- Ombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.
- Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl.
- Eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art.5).
Beinhaltet BE, D1E, sofern Klasse D1 vorhanden nur mit Führerscheinklasse C1 ab 18 Jahre Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten. Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigen.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigen. Für die Führerscheinklasse C1E gilt: Ist der Lastkraftwagen zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf er mit einem C1E-Führerschein nicht mehr gefahren werden, unabhängig von der Sitzplatz-Anzahl.
Auf das Verhältnis des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeugs kommt es nicht mehr an. Technische Vorschriften bezüglich der Kraftfahrzeuge sind zusätzlich zu beachten. BUS-Klassen Beinhaltet D1 nur mit Führerscheinklasse B ab 18 Jahre / 20 Jahre / 21 Jahre / 23 Jahre / 24 Jahre – Die Altersgrenzen unter 24 Jahren orientieren sich an den ausführlichen Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Befristung auf 5 Jahre.
- Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten.
- Ab dem 50.
- Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.
- Fz – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – zur Beförderung von mehr als 8 Personen (außer dem Fahrzeugführer), auch mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 750 kg.
Beinhaltet BE, D1E nur mit Führerscheinklasse B ab 18 Jahre / 20 Jahre / 21 Jahre / 23 Jahre / 24 Jahre – Die Altersgrenzen unter 24 Jahren orientieren sich an den ausführlichen Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Befristung auf 5 Jahre.
- Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten.
- Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Gutachten.
- Ab dem 50.
- Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.
- Ombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, im Inland nur mit Gepäckanhänger.
nur mit Klasse B ab 18 Jahre – mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe ab 21 Jahre Befristung auf 5 Jahre. Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten.
Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren. Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder Klassen AM, A, A1und A2 – mit einer maximalen Länge von 8 m zur Beförderung mit mehr als 8, aber höchstens 16 Personen (außer dem Führersitz).
Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. Beinhaltet Führerscheinklasse BE nur mit Führerscheinklasse D1 ab 18 Jahre – mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe ab 21 Jahre Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten.
Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren. Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Anpassung am Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz – gültig seit Mai 2021 Auf Grundlage der EU-Richtlinie 2018/645 wurde eine Anpassung am Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz vorgenommen.
Demnach gibt es seit Mai 2021 einen Fahrerqualifizierungsnachweis, welcher Berufskraftfahrern zusätzlich zum Führerschein ausgestellt wird. Der Fahrerqualifizierungsnachweis ersetzt den Hinweis zu Schlüsselnummer 95 im Führerschein. Mindestalter bezogen auf die Ausbildungsberufe Berufskraftfahrer oder vergleichbare Berufe: Die Fahrerlaubnisbehörde kann beim Mindestalter auch Ausnahmen zulassen, so dass das Mindestalter bezogen auf die Ausbildungsberufe Berufskraftfahrer (Busfahrer) oder vergleichbare Berufe bei 18.
- Jahren liegt.
- Es gibt den Modellversuch Berufskraftfahrer ab 18. Jahre.
- Hier werden Busfahrer/-innen in ganz Deutschland im Rahmen einer 3-jährigen dualen Lehre zum Berufskraftfahrer (Fachrichtung Bus) ausgebildet und erwerben bereits mit 18 Jahren den Busführerschein.
- Der Führerschein ist begrenzt auf den Linienverkehr bis 50 Kilometer.
Sonder-Klassen Beinhaltet AM, L ab 16/18 Jahre direkter Erwerb ab 16 Jahre – nur Zugmaschinen durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 40km/h. Mit einer Ausnahmegenehmigung ist die Führerscheinklasse T, die herkömmlicherweise eine Altersuntergrenze von 16 Jahren hat, auch schon mit 15 Jahren möglich.
Diese Ausnahmegenehmigung für den T-Führerschein ab 15 Jahren ist jedoch außergewöhnlich schwierig zu erhalten. ab 18 Jahre Keine Befristung der Besitzdauer Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
ab 16 Jahre direkter Erwerb Keine Befristung der Besitzdauer Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, selbstfahrende Futtermischwagen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
- Die Erlaubnis kann auf einzelne Fahrzeugarten dieser EU Führerscheinklassen beschränkt werden: Beim Abschleppen eines liegengebliebenen Kraftfahrzeugs genügt die Fahrerlaubnis für die Klasse des abschleppenden Fahrzeugs.
- Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Führerscheinklasse geführt werden, die das 18.Lebensjahr vollendet haben.
Die Klassen 1 und 1a sind in die neu definierte Motorrad-Klasse A übergegangen. Inhaltlich bleibt der Stufenführerschein bestehen. Wer die Fahrerlaubnis in einer Leistungsklasse erwirbt, die zunächst schwächer ist, erhält leichteren Einstieg zur nächst höheren Führerscheinklasse.
Fahrerlaubnisse der Klassen A zum Führen von Fahrzeugen der Klassen A1, A2 und AM. Fahrerlaubnisse der Klasse A1 zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM. Fahrerlaubnisse der Klasse B zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM und L. Fahrerlaubnisse der Klasse C zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1. Fahrerlaubnisse der Klasse CE zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C1E, BE und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist. Fahrerlaubnisse der Klasse C1E zum Führen von Fahrzeugen der Klassen BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist. Fahrerlaubnisse der Klasse D zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1. Fahrerlaubnisse der Klasse D1E zum Führen von Fahrzeugen der Klasse BE sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist. Fahrerlaubnisse der Klasse DE zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1E, BE, sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist. Fahrerlaubnisse der Klasse T zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM und L.
Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen:
Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Jagd, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege, Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege einschließlich des Winterdienstes. Landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetrieblich Maschinenverwendung. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen, die im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden.
Welche Fahrerlaubnisklassen gibt es in Deutschland? Die folgenden Führerscheinklassen sind nur in Deutschland gültig: Fahrerlaubnisklasse M (gültig bis 18. Januar 2013) Gültig für Fahrräder mit Hilfsmotor und zweirädrige Kleinkrafträder bis 50 cm3 (bis 45 km/h).
- Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
- Führerscheinklasse S (seit 01.
- Februar 2005, gültig bis 18.
- Januar 2013) Gültig für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 4 kW (bis 350 kg) und dreirädrige Kleinkrafträder bis 50 cm3 (bis 45 km/h).
- Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren.
- Lasse L Gültig für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhänger bis 25 km/h), selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis 25 km/h (und Anhänger).
Mindestalter: 16 Jahre. Fahrerlaubnisklasse T (beinhaltet L) Gültig für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (mit Anhänger) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h (mit Anhänger). Das Mindestalter liegt hier bei 16 Jahren. Mofa Prüfung Gültig für Kleinkrafträder bis 25 km/h.
Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren. Ausnahme: Wird ein Kind unter 7 Jahren mitgenommen, beträgt das Mindestalter 16 Jahre. Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Mietwagen, Krankenwagen und Taxis Hier ist das Mindestalter 21 Jahre. Ausnahme: Bei einer Ausweis-Beschränkung auf Krankenwagen liegt das Mindestalter bei 19 Jahren.
Welchen Führerschein darf man mit welchem Alter machen? Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beträgt das Mindestalter:
15 Jahre für Mofa 16 Jahre für die Klassen A1, T und L. 18 Jahre für die Klassen A2 bei direkten Erwerb, C und CE (unter bestimmten Voraussetzungen), C1, C1E, BE und B 20 Jahre für die Klasse A bei 2jährigen Vorbesitz von A2 21 Jahre für die Bus-Klassen D1, DE1 und D, DE (unter bestimmten Voraussetzungen) und Motorrad-Klasse A für dreirädrige Kfz 24 Jahre für die Klassen A bei Direkteinstieg
Bewerber der Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T müssen sich einem Sehtest unterziehen. Gültigkeit – Der Führerschein der Klassen:
C1, C1E ist bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre gültig C, CE, D, DE, D1 und DE1 ist für 5 Jahre gültig B, BE, T, L, A, A1, A2 und AM ist unbefristet gültig
Verlängerung – Die Fahrerlaubnis der Klassen:
C, CE, C1, C1E. D, D1, D1E und DE kann vom Antragsteller verlängert werden D, D1, D1E und DE kann nach der Vollendung des 50. Lebensjahres nur dann verlängert werden, wenn der Antragsteller zusätzlich seine Eignung nachweisen kann Die Verlängerung der Geltungsdauer für die Fahrerlaubnisklassen für Bus und Lkw müssen Sie bei der Gemeinde oder der örtlich zuständigen Führerscheinstelle beantragen. Für die Verlängerung ist keine Führerscheinprüfung erforderlich.
Neue Führerscheinklassen 2013 – Wichtige Änderungen im Überblick: In Deutschland und in den anderen Mitgliedstaaten der EU gelten seit dem 19. Januar 2013 neue Regelungen für den Führerschein. Die neuen Vorgaben gelten für alle Führerscheine, die nach dem 19.01.2013 ausgestellt und für alle Fahrerlaubnisse, die seit dem 19.01.2013 verlängert oder erteilt wurden.
- Fahrerlaubnisse, die vor dem 19.01.2013 erworben wurden, behalten ihre Gültigkeit noch bis mindestens 2022.
- Anschließend müssen sie in den neuen, zeitlich befristeten EU-Führerschein umgetauscht werden.
- Neue Fahrerlaubnisklassen ab 19.
- Januar 2013 Führerscheinklasse A2 Einführung der neuen Führerscheinklasse A2, die die bisherige Klasse A (beschränkt) ersetzt.
Führerscheinklasse AM Einführung der neuen Führerscheinklasse AM für Kleinkrafträder, die die bisherigen Klassen S und M ersetzt. Neue Definition der Führerscheinklassen Fahrerlaubnisklasse A1 Die bisherige Definition der Klasse A1 wird ergänzt. Künftig muss auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von maximal 0,1 kW/kg eingehalten werden.
Fahrerlaubnisklasse D und D1 Bei der Fahrerlaubnisklasse D1 muss die Länge von maximal 8 m eingehalten werden. Bei den Busführerschein-Klassen D und D1 zählen nicht mehr die Sitzplätze im Omnibus, sondern die Personenanzahl. Neuregelung der Fahrerlaubnisklassen Führerschein B 196 Seit Januar 2020 können Inhaber eines Autoführerscheins den Führerschein B196 erwerben.
Mit dieser Fahrerlaubniserweiterung können 125er-Motorräder gefahren werden, wenn die Autofahrerin bzw. der Autofahrer mindestens 25 Jahre ist und seit fünf Jahren einen Pkw-Führerschein besitzt. Die Berechtigung wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert.
- Stufenweiser Einstieg der Motorrad-Führerscheinklassen Für den Direkteinstieg der Klasse A wurde das neue Mindestalter auf 24 Jahre reduziert.
- Für den Direkteinstieg von der Führerscheinklasse A1 zur neuen Klasse A2 sowie von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach einem zweijährigen Ablauf eine praktische (keine theoretische) Prüfung erforderlich.
Anhängerregelung BE Vereinfachung der Fahrerlaubnisklasse BE. Alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B dürfen gefahren werden, wenn das zulässige Gesamtgewicht 3.500 kg nicht überschreitet. Bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts (bis 4.250 kg) ist eine Fahrerschulung abzulegen.
Anhängerregelung C1E Die Regelung der Führerscheinklasse C wurde vereinfacht. Zulässig sind Fahrzeugkombinationen, bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht, sofern das zulässige Gesamtgewicht von 12.000 kg nicht überschritten wird. Auf das Verhältnis der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers zu der Leermasse des Zuges kommet es künftig nicht mehr an.
Caravan-Führerschein B96 Spezieller Caravan-Führerschein für mehr Gesamtgewicht. Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B dürfen mit dieser Erweiterung eine PKW-Anhänger-Kombination bis 4.250 kg zulässigen Gesamtgewicht steuern. Voraussetzung ist eine Fahrschulung (mindestens 7 Stunden) mit einem praktischen und theoretischen Teil.
Weitere Informationen finden Sie hier: Neuer EU Führerschein Führerschein – Fragen und Antworten: Wo steht was auf dem Führerschein? Im Feld 4 b steht der Ablauf der Führerschein-Gültigkeit. Im Feld 5 steht die Nummer des Führerscheins. Im Feld 9 stehen auf der Vorderseite die Klassen, für die die Fahrerlaubnis erteilt wurde, auf der Rückseite stehen sämtliche Fahrerlaubnisklassen.
Im Feld 10. steht das Datum der Fahrerlaubniserteilung der jeweiligen Klasse. Im Feld 11 steht das Gültigkeitsdatum der befristet erteilten Fahrerlaubnisklassen. Nicht erteilte Klassen werden durch einen Strich entwertet. Im EU Führerschein-Feld 12 stehen Beschränkungen und Zusatzangaben (einschließlich Auflagen).
Welche Fristen muss man beim Führerscheinumtausch beachten? Nach der Dritten EU -Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in die neuen EU-Scheckkartenführerscheine umzutauschen. Der Führerscheinumtausch in Deutschland geschieht stufenweise.
Für den Umtausch ist die jeweilige Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Man benötigt dazu den alten Papierführerschein, ein neues Passbild und den Personalausweis oder Reisepass. Die Verlängerung erfolgt bei Motorrad- und Pkw-Fahrern ohne Prüfungen.
Die neuen Führerscheine sind in der Gültigkeit als Dokument auf 15 Jahre befristet. Führerschein-Umtausch seit 2022, 2023: Der Führerscheinumtausch ab Jahrgang 1953 bis 1958 begann 2022. Liegt das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers zwischen 1959 bis 1964 und handelt es sich noch um einen rosafarbenen oder grauen Führerschein, musste das Dokument bis zum 19.
Januar 2023 in einen fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Führerschein-Umtausch ab 2024, 2025, 2033: Der Jahrgang 1965 bis 1970 muss die alten Papierführerscheine umtauschen bis 19. Januar 2024. Der Jahrgang 1971 und jünger ist im Jahr 2025 dran und wer vor 1953 geboren ist, hat noch Zeit bis 2033.
- Wonach richten sich die Führerschein-Klassen? Nicht jeder Führerscheininhaber darf jedes Kraftfahrzeug fahren.
- Die einzelnen Fahrzeugklassen richten sich in der Regel nach der Bauart und dem Gesamtgewicht des Kfz.
- Worin unterscheiden sich die Fahrerlaubnisklassen A und B? Die B-Klassen beziehen sich auf die Befugnisse zum Führen von PKWs bis 3,5 Tonnen.
Die A-Klassen beziehen sich auf die Befugnisse zum Führen von motorisierten Zweirädern. Hier finden Sie Antworten auf Fragen zur Einführung, Änderung und Neuregelung bezüglich Führerschein und Fahrerlaubnisklassen. Beispiele: Wie sieht der neue EU Führerschein (Kartenführerschein) aus? Ist der alte Führerschein befristet bzw.
wie lange ist er noch gültig? Wie sind die neuen Fristen zum stufenweisen Umtausch? Was ändert sich seit der Anlage 8e der FeV? Welchen Umfang haben die neu erteilten Führerscheinklassen? Gelten diese neuen Regelungen auch für mich? Daten und Fakten zum Führerschein Führerschein-Klasse B: Möchte ein angehender Autofahrer bereits im Voraus schon etwas Fahrpraxis erwerben und dabei nicht bis zu seinem 18.
Geburtstag warten, bietet sich die Führerschein-Klasse B17 an. In diesem Zusammenhang kann der Jugendliche die Fahrerlaubnis ab 17 Jahre (Begleitetes Fahren ab 17, kurz BF17) erwerben. Allerdings darf er dann das Auto nur unter Aufsicht einer erfahrenen Begleitpersonen fahren.
Die in der Europäischen Union ausgegebenen Führerscheine werden auch in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz akzeptiert. Fahrerlaubnis für Hoverboard, Einrad oder E-Skater: Die futuristisch aussehenden Fortbewegungsmittel, die mit dem E-Antrieb mehr als 6 km/h schnell werden können, stellen vor dem Gesetz keine Spaßmobile mehr dar, sondern Kraftfahrzeuge, für deren Betrieb ein Führerschein erforderlich ist.
Der Fahrer macht sich also möglicherweise des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig. Interessante Gerichtsurteile (jlp) zu den Themen Führerscheinklasse und Fahrerlaubnis: Fahrerlaubnis und vermindertes Sehvermögen – Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Az.: 11 BV 14.1345 Nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse 3 alten Rechts hat der Betreffende, dessen Sehschärfe auf dem schlechteren Auge unter 0,1 liegt, auch dann keinen Anspruch auf Erteilung der Fahrerlaubnis der LKW Führerscheinklassen C1 und C1E, wenn er auf beiden Augen über ein normales Gesichtsfeld verfügt und das fehlende räumliche Sehvermögen kompensieren kann.
Entziehung der Fahrerlaubnis – OVG Berlin-Brandenburg, Az.: 1 S 13.15 Einem Führerscheininhaber kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn er an einer schwerwiegenden Krankheit, hier Parkinson, leidet und er trotz Aufforderung der zuständigen Führerscheinbehörde kein Gutachten vorlegt, das seine Fahreignung bestätigt.
Ohne MPU geht nichts – Verwaltungsgerichtshof München, Az.: 11 CE 14.1776 Ist die Fahrerlaubnis im Strafverfahren wegen einer Alkoholfahrt mit 1,34 Promille entzogen worden, ist eine vorläufige Fahrerlaubniserteilung ohne Fahreignungsüberprüfung durch eine Medizinisch Psychologische Untersuchung auf Grund des überwiegenden öffentlichen Interesses an der Vermeidung von Gefahren, die von alkoholisierten Kraftfahrzeugführern im Straßenverkehr ausgehen, abzulehnen.
Wann führt ein Fahrradfahrer sein Fahrrad? – Verwaltungsgerichtshof München, Az.: 11 ZB 14.1755 Ein Fahrradfahrer wurde wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe und zu einem Führerscheinentzug verurteilt. Die Fahrerlaubnis wurde ihm entzogen und eine Sperre von sechs Monaten für die Neuerteilung angeordnet.
Wenige Monate später wurde er dabei beobachtet, wie er auf einem Fahrrad sitzend und rollend dieses Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr bewegte. Eine Blutentnahme ergab einen Wert von 2,41 Promille. Gleichwohl wollte er seinen Führerschein wieder haben.
Nach seinen Angaben habe er zwar auf dem Fahrrad gesessen, er habe aber das Fahrrad nicht geführt. Hierzu hat das Gericht festgestellt, dass das Sitzen auf einem rollenden Fahrrad immer ein Führen dieses Fahrrads darstellt, weil ein rollendes Fahrrad mit einer darauf sitzenden Person offensichtlich des Führens bedarf.
Damit wurde ein neuer Führerschein nicht erteilt. Tipps und Berichte rund um den Führerschein sowie Definition, Beschränkungen und Rechtliches der einzelnen Fahrerlaubnisklassen: Führerschein-Neulinge – Der Führerschein ist bestanden und jetzt soll natürlich ein fahrbarer Untersatz her, doch nicht immer können Fahranfänger sofort auf ein Auto, zum Beispiel aus der Familie, zurückgreifen.
- Beim Pkw-Kauf sollten unerfahrene Fahranfänger einige Dinge beachten.
- Autoführerschein – Dreiradroller können für über 21-jährige Autofahrer interessant sein, die auch mal Schräglage fahren wollen ohne Erweiterung des Pkw-Führerschein.
- Das dreirädrige Konzept wissen aber auch Roller- und Motorradfahrer zu schätzen, die besonderen Wert auf Sicherheit legen.
Rekord bei Führerscheinprüfungen – Nicht alle Deutschen wollen nur noch Fahrrad fahren, wie eine aktuelle Auswertung der Prüfstellen Tüv und Dekra zeigt. Laut Angaben sind im Jahr 2022 rund 1,76 Millionen praktische Fahrerlaubnisprüfungen für Führerscheine aller Klassen durchgeführt worden.
Weitere Infos aus unserem News-Archiv, die Sie auch interessieren könnten: Fahrerlaubnisklassen und Anhänger – Mit der Klasse B dürfen bis zu 8 weitere Personen mitgenommen werden und das Kraftfahrzeug darf nicht mehr als 3,5 Tonnen aufweisen. Für einen Anhänger muss kein separater Führerschein gemacht werden, der Anhänger darf aber nicht schwerer als 750 Kilogramm sein, auch darf das Gesamtgewicht von 3.500 kg nicht überschritten werden.
Wer mehr Gewicht ziehen muss, benötigt entweder die Führerscheinklasse BE, dann darf der Anhänger allein bis 3.500 kg wiegen, oder man lässt sich ohne weitere Prüfung die Schlüsselzahl 96 im Führerschein eintragen. Mit dem Führerschein B96 darf ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 4.250 kg bewegt werden.
Neues Mikro-Mobil von Automobilhersteller Opel – Der City-Stromer Rocks-e wird offiziell als Leichtkraftfahrzeug eingestuft, deshalb dürfen ihn bereits Jugendliche ab 15 Jahre mit Führerscheinklasse AM fahren. Eine entsprechende Novellierung ist 2021 in Kraft getreten, sodass diese Regelung nun bundesweit gilt.
Der Gesetzgeber unterstützt damit das Mobilitätsbedürfnis von Jugendlichen, besonders für den Weg zur Lehrstelle oder Schule. Anhängerfahrten – Wenn sie ihre Fahrerlaubnis nach dem 01.01.1999 gemacht haben, dürfen sie mit ihrem Pkw nicht jedes Gespann ziehen.
Der Autoführerschein Klasse B begrenzt die Gesamtmasse des Gespanns auf 3,5 Tonnen. Hier zählt anders als beim “offenen” Führerschein nicht das tatsächliche Gewicht der beiden Kraftfahrzeuge, sondern die Summe der zulässigen Gesamtmassen. Führerscheinprüfungen – Die Zunahme an Führerscheinprüfungen im vergangenem Jahr (laut dem TÜV-Verband e.V.) zeigt, dass immer noch viele, vor allem junge Leute mit dem Auto fahren und dafür die notwendige Fahrerlaubnis erwerben wollten.
Optimierte Praktischen Fahrerlaubnisprüfung, kurz OPFEP – Führerscheinprüflinge müssen sich auf einige Änderungen in 2021 einstellen. Mit der optimierten Praktischen Fahrerlaubnisprüfung wird das Ziel verfolgt, die Beurteilung der Fahrkompetenz und die Leistungsrückmeldung an den Führerscheinbewerber zu verbessern.
Als bedeutendster Indikator für die Objektivität und Zuverlässigkeit des Messverfahrens wurde bei 15 simulierten und 20 realen Prüfungen der Klasse B, bei 20 realen Prüfungen verschiedener EU Führerscheinklassen und bei drei videografierten Prüfungen die Beobachterübereinstimmung untersucht. A1-Motorräder mit dem Autoführerschein fahren – Im Mai 2020 wurden nach Angaben des Industrieverbandes Motorrad über 24.400 Neuzulassungen registriert.
Ungebrochen ist der Nachfrageboom in der kleinen Klasse. Leichtkrafträder kamen zum auf ein Wachstum von über 60 Prozent. Noch stärker legten die Leichtkraftroller zu, hierbei dürfte die neue Führerscheinregelung, ein Motorrad der Führerscheinklasse A1 mit dem Führerschein B196 zu fahren, eine Rolle gespielt haben.
- Die neue Fahrerlaubnis für Krafträder bis 125 Kubikzentimeter Hubraum und maximal 15 PS Leistung nennt sich B196.
- Eine verkürzte Ausbildung bei Erweiterung von Motorradklasse A1 zu A ist nicht möglich, da mit dieser Berechtigung keine Führerschein der Klasse A1 erworben wird.
- Motorrad-Fahrerlaubnis 2020 – Eine mögliche dauerhafte Absenkung des Mindestalters beim Führerschein der Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre trat bereits im Dezember in Kraft.
Ob und wie die einzelnen Bundesländer diese Regelung umsetzen werden, wird das Jahr 2020 zeigen. Nordrhein-Westfalen (NRW) wird nun als erstes westdeutsches Bundesland für den AM-Führerschein das Alter von 16 auf 15 heruntersetzen. Das E-Auto Isetta kommt zurück – Das Elektrofahrzeug wird in der Kategorie L7e als “leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug” zugelassen.
Der Fahrer braucht den Autoführerschein der Fahrerlaubnisklasse B. Führerscheinklasse – Was darf ich fahren? Eine mögliche dauerhafte Absenkung des Mindestalters beim Führerschein der Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre trat am 06. Dezember 2019 in Kraft. Das Jahr 2020 wird zeigen, ob und wie die einzelnen Bundesländer die Regelung umsetzen werden.
Mit der aktuellen Zweiradklasse AM darf man Drei- und Zweirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge fahren, das Mindestalter beträgt 16 Jahre, Die Führerscheinklasse AM ist in den Klassen A, A2, A1, B und T eingeschlossen. Als Eignungsnachweis dienen der Nachweis über die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs (Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, kurz LSMU), eine Sehtest-Bescheinigung nach Paragraf 12 Absatz 3 FeV oder ein Zeugnis nach Paragraf 12 Absatz 5 FeV oder ein Zeugnis oder ein Gutachten nach Paragraf 12 Absatz 4 FeV.
Motorrad-Einsteiger – Wenn Sie seit Anfang 2018/ 2019 Ihren Führerschein der Motorradklassen A2, A1 oder A gemacht haben, können Sie sich über einen Rabatt der Fahrzeugmarke Honda freuen. Mit dem Autoführerschein Motorrad fahren – Autofahrer dürfen bislang ein Leichtkraftrad fahren, wenn sie ihren Pkw-Führerschein der alten Führerscheinklasse 3 vor 1980 gemacht haben.
Das Bundesverkehrsministeriums plant, die Anforderung an die Führerscheinausbildung der Klasse A1 (Leichtkrafträder) zu senken. Die kleinen Leichtmotorräder mit einem Hubraum bis 125 Kubikzentimeter und bis zu 15 PS können über 100 km/h schnell fahren.
- Der Zugang zu diesen Leichtkrafträdern soll Autofahrern mit einem Pkw-Führerschein und einem Alter über 25 Jahre erleichtert werden.
- Neue Voraussetzungen sollen 6 praktische Fahrstunden, eine 90-minütige Theorie-Stunde und ein Mindestalter von 25 Jahren sein.
- Die Fahrstunden müssen nicht im realen Straßenverkehr stattfinden.
Eine Prüfung wäre nicht mehr erforderlich. Der alte Autoführerschein wird ungültig und muss ausgetauscht werden – Bis 2033 will die Europäische Union eine einheitliche Fahrerlaubnis für alle Bürger einführen. Diese soll besonders fälschungssicher sein.
- Um die EU-Vorgaben zum Führerscheintausch (rosafarbener oder grauer Papierführerschein sowie Karten-Führerschein) in Deutschland effektiv umzusetzen zu können, wurde Anfang 2019 die Fahrerlaubnis-Verordnung Anlage 8e geändert.
- Seit Einführung des Stufenplans sind Sie verpflichtet, alte Führerscheine bis spätestens 19.01.2033 umzutauschen.
Bis zum Jahr 2028 sollen möglichst viele Alt-Führerscheine umgetauscht worden sein. Motorradhersteller Harley erstattet einen Teil der Führerscheinausbildung – Profitieren können von der Zuschuss-Aktion Kunden, die nach dem 15. Oktober 2018 den Führerschein Klasse A oder A2 gemacht haben.
Der Führerschein darf höchstens ein halbes Jahr alt sein. Führerscheinklassen Bedeutung und Konsequenzen – Es gibt 16 unterschiedliche Fahrerlaubnisklassen und wer in Deutschland seine Führerscheinprüfung bestand hat, darf i.d.R. ein Leben lang ein Fahrzeug (Ausnahme Bus und LKW) fahren, es sei denn, es passiert etwas.
Gibt es nämlich Zweifel an der Fahrtüchtigkeit, muss sich der Fahrer einer Fahrtauglichkeitsuntersuchung unterziehen und diese kann folgenreich sein. Scooter-Klasse A oder B – Mit dem PKW-Führerschein Roller fahren und Zweirad-Feeling auf drei Rädern genießen.
- Wenn man mindestens 21 Jahre alt ist, darf man den modernen Midsize-Roller Quadro3 mit dem Autoführerschein Klasse B bewegen.
- Dies könnte eine Alternative für Nicht-Biker sein.
- Führerschein-Klasse CE – Autofahrer, die ihren Führerschein nach 2001 erworben haben, müssen eine eigene Prüfung für das Führen von Fahrzeugen (z.B.
Kastenwagen, Wohnmobile) mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG) bestehen. Die Fahrtüchtigkeit muss im Zuge einer ärztlichen Begutachtung alle fünf Jahre kontrolliert und die Fahrerlaubnis der Klasse CE neu beantragt werden. Ratgeber Reisemobil leihen – Fast alle Mietreisemobile dürfen mit der “normalen” EU Führerscheinklasse B gefahren werden.
- Allerdings muss der Mieter älter als 21 Jahre und im Besitz eines gültigen Führerscheins sein, darüber hinaus benötigt er mehr als ein Jahr Fahrpraxis.
- Lieber Mopedauto als Moped fahren? – Microcars dürfen Jugendliche bereits mit 16 Jahren fahren, vorausgesetzt sie haben eine Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse AM, einen Zweirad- oder einen Traktorführerschein.
Leichtfahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit. Gibt es seit Anfang 2017 keine Führerscheinklassen-Beschränkungen für Vierradroller mehr? Die bisherigen Einschränkungen in der Fahrerlaubnis-Verordnung wurden zum Jahreswechsel beseitigt. Aufgrund von Gesetzesänderungen dürfen seit Anfang 2017 auch Inhaber der Führerschein-Klasse B ab 21 Jahren den Vierradroller Quadro 4 (wird als dreirädriges Kraftfahrzeug zugelassen) mit voller Leistung fahren.
- Von 18 bis 21 Jahren darf man mit dem Autoführerschein den Vierrad-Roller mit einer Leistungsbegrenzung bis 20 PS fahren).
- Volle Leistung, das bedeutet gegenüber 2016 eine kleine Steigerung von 29 PS auf 31 PS (23 kW).
- Und wer den A1-Führerschein hat, darf den Quadro4 bis max.15 kW schon ab 16 Jahren fahren.
Wer den Führerschein der Klasse B in der Zeit vom 19.01.2013 bis 26.12.2016 gemacht hat, kann zusätzlich die Schlüsselzahl 194 für 3-rädrige Fahrzeuge in seinem Fahrausweis eintragen lassen. Möglich macht das die Einordnung des 4-Rad-Rollers Quadro4 in die Fahrzeugkategorie L5e (Klasse der dreirädrigen Kfz), in die der Quadro4 aufgrund der Spurweite fällt.
- Führerschein für Wohnwagen, Wohnmobil und Anhänger – Freizeitmobile werden aktuell vor allem in der Fahrerlaubnisklasse unter 3,5 Tonnen (PKW, Kfz mit leichteren Anhängern) gekauft, um mit den neuen Führerschein – Klasse B – gefahren werden zu können.
- Dreirad mit 25 km/h Zulassung – Der Piaggio Ape 50 darf seit der Änderung der Fahrerlaubnisverordnung mit einer gültigen Mofa-Prüfbescheinigung gefahren werden.
Der Kleinlaster ist in der auf 25 km/h gedrosselten Ausführung ab Werk erhältlich ist. Fahrerlaubnisverordnung 2017 – Das Zweirad-Feeling ist jetzt auch ohne Motorradführerschein möglich, da die bisherigen Einschränkungen in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zum Jahreswechsel aufgehoben wurden.
Jeder kann nun mit einem Pkw-Führerschein mit einem motorisierten Dreirad in der Stadt sowie auf der Landstraße oder Autobahn unterwegs sein. Autoführerschein – In der EU gibt es aktuell 110 verschiedene Führerschein-Dokumente. Ab 2033 werden ausschließlich nur noch Kartenführerscheine ausgestellt. Die neuen einheitlichen Führerscheine haben eine wesentlich kürzere Gültigkeit, sie laufen bereits nach 15 Jahren ab.
Drohnen-Führerschein für alle – Die Deutsche Flugsicherung (DFS) schlägt Alarm und fordert einen “Drohnen-Führerschein” für alle. Drohnen-Piloten sollten bereits ab einem Startgewicht von 250 Gramm einen Sachkundenachweis erbringen müssen. Bislang gilt dies nur für gewerbliche Nutzer und für Drohnen, die mehr als fünf Kilogramm wiegen.
- Außerdem will die DFS eine zeitliche Beschränkung der Führerschein-Gültigkeit.
- Führerschein Klasse B Anhänger – Wenn Sie nach 1999 ihren Autoführerschein gemacht haben, sind Sie berechtigt, Hänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 Kilogramm zu fahren.
- Schwerere Anhänger sind nur dann erlaubt, wenn die zulässige Gesamtmasse des Gespanns 3.500 Kilo nicht übersteigt.
Wenn Sie mit einem BE-Führerschein oder einem alten Führerschein der Klasse 3 unterwegs sind, müssen Sie auf die zulässige Anhängelast achten. Im Jahr 2013 gab es die Einführung einer Schlüsselzahl und die Erweiterung einer Anhänger-Klasse. A2-Regelung für den Stufenführerschein – Die EU hat Deutschland in einem Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt.
- Bisher erlaubte die Bundesregierung die Drosselung stärkerer Krafträder auf 48 PS für die Führerscheinklasse A2.
- Anmietung eines Wohnmobiles im In- und Ausland – Die alte deutsche Führerscheinklasse 3 erlaubt das Führen eines Kraftfahrzeugs bis 7,5 Tonnen zGM, die neue hingegen nur bis 3,5 Tonnen.
- Wiegt ein Camper mehr benötigt man C1 oder C.
Klasse B Führerscheine – Das neue Quad Sondermodell Kymco Maxxer 300 Onroad Supermoto sorgt für maximalen Fahrspaß. An dem Gerücht, dass ab 2016 der Autoführerschein nicht mehr die Fahrerlaubnisklasse AM einschließen soll, ist (Stand Dezember) nicht wahr.
- Vermindertes Sehvermögen – Gerichtsurteil zur Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse 3 nach alten Recht und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis-Klasse C1 und C1E.
- Ellenator – Autofahren mit dem Führerschein A1 schon ab 16.
- Ostenloser Lkw Führerschein – Muss ein ausgeschiedenes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr die anteiligen Kosten für den Erwerb zurückzahlen? Leichtautos können mit dem Traktorführerschein, einem Führerschein der Klasse AM, und mit allen Zweirad-Führerscheinen gefahren werden.
Wohnmobil Activa One 690 HB (bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht) darf mit der Führerschein Klasse B gefahren werden. Für Neulinge der Führerschein-Klasse A1 – Anfängermotorrad Honda CB125F. Was kann der Inhaber einer ausländischen EU Fahrerlaubnis, gegen den eine Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erteilt worden ist, tun? Der Electromobile City Scooter darf mit einem Führerschein S für Kleinkrafträder bereits von 16-Jährigen gefahren werden.
Die Führerschein-Klasse A2 bis 48 PS boomt. Dürfen Dreirad-Roller mit der Fahrerlaubnisklasse A1 gefahren werden? Fahrerlaubnisentzug bei Ladendiebstahl? Euroführerschein kann auch in einem anderen EU Mitgliedsstaat entzogen werden. Mopedführerschein ab 15 Jahre. Neuregelungen für den Führerschein 2013.
LKW Führerschein – Fahrerlaubnis für faktisch Einäugige? Kann man als Fußgänger den Führerschein verlieren? Neues Punktesystem – So schnell ist der Führerschein weg. Anhängervorschriften – Anhänger hinter PKW, was ist erlaubt? Autoführerschein mit 16 – Teenies künftig schon am Steuer? Ab 2013 Änderung der Fahrerlaubnisverordnung Klasse A1, die sich an der 3.
EG-Führerscheinrichtlinie orientiert. Das Wechselkennzeichen kommt Mitte 2012. Alles Wissenswerte zum Motorradführerschein. Führerschein für Fahranfänger – Fragen und Antworten. Grünes Licht für Feuerwehrführerschein. Quads – Welchen Führerschein brauche ich? Kleinere Motorradkennzeichen ab 2011. Führerscheinerwerb ab 2013 einfacher.
Moped-Führerschein mit 15. Altersabsenkung in der Führerscheinklasse AM. Jetzt ist es amtlich – Führerschein mit 17 generell möglich. BIV Zweirad fordert neue Regelung der Motorradführerscheinklassen. Regeln der Fahrzeugzulassungsverordnung. Segway Zulassung – eigene Fahrzeugklasse elektronische Mobilitätshilfe, kurz eMo.
Fahrzeughalter – EU möchte Halterhaftung im Straßenverkehr einführen. Oldtimer der EU-Fahrzeugklassen / Führerscheinklassen M und N. Führerschein-Umschreibung um EU Fahrerlaubnis zu behalten. Welchen Führerschein braucht man für welche Klasse? Führerscheinklassen in Deutschland in Tabellenform als PDF Die Liste mit den Führerscheinklassen für Motorrad, Auto, Traktor, LKW, Bus und Anhänger mit Hinweis auf Beschränkungen, Auflagen, Gültigkeitsdauer und Personenbeförderung steht Ihnen kostenlos zum Download bzw.
Ausdrucken als PDF zur Verfügung. Tabelle der Führerscheinklassen – PDF Ausdruck Ähnliche Themen Spartipp – günstige Kfz Versicherung mit Sondertarife Welche Fahrzeuge werden am meisten gekauft? Verkehrsschilder Tabelle mit den einzelnen Erklärungen auf einen Blick Alle Infos zur Fahrzeugzulassung Kfz Steuerberechnung einfach und schnell
Wie heißt der alte Führerschein Klasse 3 heute?
Umstieg auf den EU-Führerschein: Was erhalten Sie bei Klasse 3? – Statt dem Führerschein der Klasse 3 ist heute B für Pkw notwendig. Möchten Sie Ihren alten „Lappen” gegen den EU-Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen, erfolgt auf dem Dokument die Eintragung der neuen Führerscheinklassen, Die als alt geltende Klasse 3 wird somit umgewandelt.
Wo und wann wurde der Führerschein der Kl.3 erteilt? | Entsprechungen | Schlüsselzahlen |
---|---|---|
BRD – vor dem 01.12.54 – Klasse 3 (a+b) | AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L Auf Antrag: T | 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), 79.06, 171, 174, 175 |
BRD – vor dem 01.12.54 | AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, L Auf Antrag: T | 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), 79.06, 171, 174, 175 |
BRD – zwischen 01.12.54 und 01.04.80 | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L Auf Antrag: T | 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), 79.03, 79.04, 79.05, 79.06, 171, 174, 175 |
BRD – zwischen 01.04.80 und 31.12.88 | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L Auf Antrag: T | 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), 79.03, 79.04, 79.06, 171, 174, 175 |
BRD – nach dem 01.01.89 | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L Auf Antrag: T | 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), 79.03, 79.04, 79.06, 171, 174 |
DDR (Klasse 3 für Pkw, Lkw und Motorräder) – vor dem 31.03.57 | AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L Auf Antrag: T | 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), 79.06, 171, 174, 175 |
DDR (Klasse 3 für Traktoren) – vor dem 01.12.54 | AM, A1, A2, A, B, L | 174, 175 |
DDR (Klasse 3 für Traktoren) – zwischen 01.12.54 und 31.03.80 | AM, A1, L | 79.05, 174, 175 |
DDR (Klasse 3 für Traktoren) – nach dem 31.03.80 | AM, L | 174, 175 |
Wie die Tabelle zeigt, wird der aktuelle Führerschein, der die alte Klasse 3 enthält, davon beeinflusst, wann und wo die Prüfung für die Fahrerlaubnis abgelegt wurde. Diese Unterschiede gehen dabei auf Anpassungen der FeV zurück, Auch das Ausstellungsdatum des Führerscheins an sich kann eine Rolle bei der Umschreibung spielen. Für die alte Führerscheinklasse 3 müssen die Schlüsselzahlen beachtet werden. Eine aktuelle Entsprechung für den Pkw-Führerschein der Klasse 3 bildet die B-Klasse, Diese berechtigt ihren Besitzer zum Führen eines Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t und einem Anhänger mit bis zu 750 kg,
Zudem dürfen auch schwerere Anhänger gezogen werden, wenn dabei das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht das Leergewicht des Zugfahrzeugs übersteigt und das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns 3,5 t nicht überschreitet. Die neue Standard-Fahrerlaubnis B untersagt es somit, anders als der Führerschein der Klasse 3, einen Lkw bzw.
ein Kfz bis 7,5 t zu fahren, Für das Fahren von LKW sind nun andere Voraussetzungen und Anforderungen zu erfüllen, die durch die neuen Klassen C, CE, C1 und C1E dargestellt werden. Beim Umschreiben vom Führerschein der Klasse 3 werden jedoch in der Regel die Klassen B, BE, C1 und C1E eingetragen und unbefristet erteilt.
Die eingeschränkte Erteilung der Klasse CE 79 erfolgt allerdings befristet. Wichtig: Die auf Antrag bei der Umschreibung eingetragene Klasse CE 79 berechtigt Sie nur zum Führen der entsprechenden Züge bzw. Kombinationen, Einen LKW ohne Anhänger mit mehr als 7,5 t oder einen Sattelzug von mehr als 7,5 t dürfen Sie nicht fahren,
Achtung bei Führerscheinen der Klasse 3 aus der ehemaligen DDR, Hier haben sich mit der Zeit die Bezeichnungen, sodass die Klasse 3 dann keine PKW mehr beinhaltete, sondern nur noch für Traktoren galt. Daher wird bei der Umschreibung der Führerscheine aus dem betreffenden Zeitraum die Klasse B nicht eingetragen,
Was bedeutet die Zahl 194 auf dem Führerschein?
Eintragung der Schlüsselzahl 194 beim Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B – Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B, die zwischen dem 19.01.2013 und 28.12.2016 erteilt wurden, berechtigen zum Führen von Trikes mit mehr als 15 kW bei einem Mindestalter von 21 Jahren (vorher nur Trikes der Klasse A1).
Dies wird im Führerschein mit der Schlüsselzahl 194 dokumentiert, die nur einen klarstellenden Charakter hat und nur im Inland gültig ist (nationale Schlüsselzahl). Bei Verlust- oder Ersatzausstellung bzw. Umtausch des Führerscheines erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl für den benannten Personenkreis automatisch.
Sofern die Eintragung der Schlüsselzahl 194 auf Antrag hin erfolgen soll, ist hierfür eine Verwaltungsgebühr entsprechend einem Umtauschantrag zu erheben (derzeit 24 €). In allen anderen Fällen ist die Entragung der Schlüsselzahl 194 gebührenfrei.
Was bedeutet die Nummer 174 175 auf dem Führerschein?
Schlüsselzahl 174 auf Ihrem Führerschein? Das hat die Nummer zu bedeuten Stand: 13.05.2023, 18:00 Uhr Von: Viele Führerschein-Besitzer haben auf der Rückseite ihrer Scheckkarte eine Schlüsselzahl stehen. Was diese konkret bedeutet, ist oft unklar. Die Nummer 174 verleiht eine praktische zusätzliche Erlaubnis.
Assel – Auf der Rückseite von Führerscheinen im Scheckkartenformat sind neben allen vorhandenen Fahrzeugklassen und dem Erteilungsdatum der jeweiligen Fahrerlaubnis auch nationale und internationale Schlüsselziffern aufgelistet. Sie befinden sich ganz rechts in der Spalte Nummer 12 und geben Zusatzangaben, Auflagen und Beschränkungen der Fahrerlaubnis an.
Die Schlüsselzahl 174 etwa verleiht Verkehrsteilnehmern eine zusätzliche Erlaubnis, die jüngere Fahrer heutzutage nicht mehr haben. Die Bedeutung ist für alle relevant, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und über einen ausländischen EU-Führerschein verfügen. Auf der Rückseite eines Führerscheins ist in Feld 12 oftmals eine Schlüsselzahl angegeben. Die Zahl 174 spielt vor allem für ältere Verkehrsteilnehmer eine große Rolle. © Goodphotos/Imago
Was bedeutet 79.03 und 79.04 auf dem Führerschein?
Beim Umtausch einer Fahrerlaubnis der Klasse B bekommt der Inhaber die Klassen A und A1 mit den Schlüsselzahlen 79.03 (nur dreirädrige Fahrzeuge) und 79.04 (nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg) eingetragen.
Was bedeutet 79.03 und 79.04 auf dem Führerschein?
Beim Umtausch einer Fahrerlaubnis der Klasse B bekommt der Inhaber die Klassen A und A1 mit den Schlüsselzahlen 79.03 ( nur dreirädrige Fahrzeuge) und 79.04 (nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg) eingetragen.
Was ändert sich 2023 mit dem Führerschein?
Führerschein-Änderung 2023: Autofahrer dürfen bald bestimmte Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen fahren – Denn: „Fahrzeuge, die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden (auch Wohnmobile), sollen künftig bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4250 kg mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden dürfen”, so der ADAC.
Was bedeutet 4a und 4b auf dem Führerschein?
Der Scheckkartenführerschein besteht aus Polycarbonat und ist mit zahlreichen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, um ihn möglichst fälschungssicher zu machen. Folgende Fälschungssicherheitsmerkmale muss das Trägermaterial des Führerscheins aufweisen:
- Kartenträger ohne optische Aufheller.
- Sicherheitsuntergrundmuster mit Irisdruck, Mehrfarben-Sicherheitsdruckfarbe und Positiv- und Negativ-Guillochendruck ( d.h. Druck von Mustern aus geschwungenen Linien). Das Muster muss einen komplexen Aufbau mit mindestens zwei Spezialfarben haben und darf nicht aus Primärfarben bestehen.
- Optisch variable Komponenten.
- Lasergravur.
- Der Sicherheitsuntergrund muss das Foto zum Teil am Rand überlappen.
- Variable Laserbilder.
- Sichtbare und transparente UV -Fluoreszenzfarbe.
- Irisierender Druck ( d.h. die Farbe der Oberfläche des Führerscheins variiert je nach Perspektive).
Im Folgenden findet sich eine Darstellung des seit 2013 ausgegebenen Scheckkartenführerscheins samt Kennzeichnung und Erklärung der einzelnen Sicherheitsmerkmale und Kartenelemente : Quelle Grunddokument: Österreichische Staatsdruckerei Bearbeitung: oesterreich-Redaktion
- Länderkennzeichen des jeweiligen EU -Staates (hier: “A” für Österreich)
- (Persönliche) Daten, die mittels Laser in die Karte “eingebrannt” werden, in folgender Reihenfolge:
- Name (1.)
- Vorname (2.)
- Geburtsdatum und -ort (3.)
- Ausstellungsdatum (4a.); Ablaufdatum (4b.) (Scheckkartenführerscheine, die ab dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden, sind für die Dauer von 15 Jahren befristet ); Ausstellende Behörde (4c.)
- Führerscheinnummer (5.)
- Fühlbare Strukturen in Form von Fahrzeugen, auf der gesamten Karte verteilt
- Laserkippbild: Je nach Perspektive ist entweder das Foto oder das Geburtsdatum zu sehen
- Im Kartenhintergrund ist in winziger Schrift das Wort “Führerschein” in allen EU -Sprachen abgedruckt
- Taktile ( d.h. fühlbare) Beschriftung
- Foto, das mittels Laser in die Karte “eingebrannt” wird; darin befinden sich taktile ( d.h. fühlbare) Elemente, insbesondere in der linken unteren Ecke
- Optisch-variabler Streifen, sogenanntes “Kinegramm”: Je nach Perspektive ist entweder der Umriss Österreichs oder ein Wappen zu sehen
- Führerscheinklassen
- Unterschrift, die mittels Laser in die Karte “eingebrannt” wird
- Das Wort “Führerschein” in allen EU -Sprachen
- Optisch-variable Farbe: Je nach Perspektive variiert die Farbe zwischen grün und gold
- Spezielle Bildauflösungstechnik im gesamten Hintergrund
- Führerscheinklassen
- Führerschein gültig ab
- Führerschein gültig bis
- Zahlencodes ( z.B. bei Brillenträgerinnen/Brillenträgern)